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Institut für Baubiologie + Ökologie IBN

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Wohnung und Gesundheit
W+G Artikel

Aus: Wohnung + Gesundheit 136, Herbst 2010, S. 27-29

Wohngesundheit aus baurechtlicher Sicht – Teil 1 (Wolfgang Misch) - Volltextversion

Bewertung von Bauprodukten und die Rolle des DIBt

Bauprodukte müssen bei ihrer Verwendung in Deutschland die Anforderungen der Landesbauordnungen erfüllen. Innovative oder nicht genormte Bauprodukte bedürfen in der Regel einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung. In Deutschland ist die einzige vom Gesetzgeber akzeptierte Zulassungsstelle für Bauprodukte und Bauarten das „Deutsche Institut für Bautechnik“ DIBt. Jedes Jahr werden dort u.a. etwa 2.000 nationale Zulassungen erteilt. Lange wurde von Baubiologen kritisiert, dass bei Zulassung von Baustoffen Gesundheits- und Umweltschutzkriterien keine oder kaum eine Rolle spielen. Die letzten Jahre hat sich dies jedoch geändert und auch im DIBt werden entsprechende Kriterien bei der Zulassung von Baustoffen mit herangezogen. Wolfgang Misch, Leiter des Referates „Gesundheits- und Umweltschutz“ im DIBt und Autor dieses Beitrags beschreibt hier das Thema „Wohngesundheit aus baurechtlicher Sicht“ im Allgemeinen und die Rolle des DIBt im Besonderen.

Bis in die 70er Jahre des vorigen Jahrhunderts war die Innenraumlufthygiene nicht Gegenstand wissenschaftlicher Betrachtungen und damit auch nicht Gegenstand politischer Regulierungen. Bis zu dieser Zeit wurde gemeinhin die Außenluft als das größere hygienische Problem gesehen, was sie wohl angesichts einer zu dieser Zeit boomenden Industrie und noch nicht weit entwickelter Immissionsschutzstandards auch war. Mit der dann einsetzenden Diskussion um Formaldehyd fanden die Probleme rund um die Innenraumluft ihren Weg ins Bewusstsein der Menschen (Abb. 1). Heute liegen weitreichende Instrumentarien zur Bewertung von Innenraumluftbelastungen sowie im Innenraum verwendeter Produkte vor.

Sanierungswellen als Auslöser

Nach dem Formaldehyd, das vorrangig im Zusammenhang mit Holzwerkstoffen (Spanplatten u.a.) diskutiert wurde, was zur Entwicklung des bis heute gültigen Emissionsstandards E 1 führte, wurde Deutschland in den 80er und 90er Jahren durch zahlreiche Sanierungswellen erschüttert, die von massenhaft verbauten Produkten hervorgerufen wurden, die sich als gesundheitsschädlich herausgestellt hatten.

Es folgte zunächst das Asbest, das in leichtgebundener Form als Spritzasbest aus Brandschutzgründen in Gebäude eingebracht wurde, und dann in den 80ern die massive Problematik der Holzschutzmittel in Innenräumen, hier stellvertretend zu nennen das Pentachlorphenol (PCP). Die 9Oer Jahre standen im Zeichen der polychlorierten Biphenyle (PCB), einer Verbindungsgruppe, die als Transformatorenöl in Leuchtstofflampen, dann jedoch auch als Weichmacher in Fugendichtstoffen sowie als Flammschutzmittel für bestimmte Spezialprodukte eingesetzt wurde.

Die „Konferenz der Bauminister der Länder“ (ARGEBAU), die aufgrund der Landesbauordnungen zuständig waren, erarbeiteten in dieser Zeit detaillierte Sanierungsrichtlinien. Unter Beteiligung der Gesundheitsminister der Länder und zuständigen Bundesbehörden kam die hierfür eigens eingerichtete Projektgruppe Schadstoffe der ARGEBAU nämlich jeweils zu der Schlussfolgerung, dass die vorliegenden Schadstoffbelastungen Gesundheitsgefahren darstellen, die zu beseitigen waren, sind doch nach §3 der Landesbauordnungen Gebäude so zu errichten und zu unterhalten, dass Leben und Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden. Die Asbest-Richtlinie, die PCP-Richtlinie, die PCB-Richtlinie und auch die PAK-Hinweise – hier ging es um teerhaltige Parkettkleber – sind bis heute gültig und werden immer noch für Sanierungen dieser Stoffgruppen herangezogen. Da es sich vielfach um öffentliche Gebäude handelte, verschlangen die Sanierungen riesige Beträge öffentlicher Mittel und tun dies bis heute, wenn auch in nunmehr geringerem Umfang.

Vorbeugendes Handeln

Ende der 80er Jahre begann man in der ARGEBAU sich bewusst zu werden, dass solche Szenarien nur durch eine vorbeugende Bewertung von Bauprodukten und Bauarten zu verhindern sei. Entsprechende Kapazitäten wurden im Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) geschaffen und man begann, mit den Gesundheitsministern der Länder und den zuständigen Bundesbehörden und Ministerien enger zusammenzuarbeiten. Denn allen war bewusst, dass nur eine interdisziplinäre Koordination aller kompetenten Fachgebiete zum Erfolg führen würde. So begannen Ingenieure, Mediziner, Toxikologen, Biologen, Chemiker, Analytiker, Juristen, Lüftungstechniker und Hygieniker eine nicht immer leichte Zusammenarbeit, denn jeder hatte natürlich seine eigene Sichtweise. In der Folgezeit wurden Instrumentarien entwickelt sowie zum Teil auch regulativ umgesetzt. Natürlich wirkte auch die betroffene Industrie an dieser Entwicklung mit und unterstützte die Entwicklung mit einer Vielzahl von eigenen Untersuchungen und Forschungsvorhaben sowie Anregungen zur Optimierung der Systeme.

Wo stehen wir heute?

Auch wenn die oben erwähnten Gebäudeschadstoffe immer noch aktuell und nach wie vor Gegenstand von Sanierungen sind, so konzentriert man sich heute doch vornehmlich auf die Gruppe der flüchtigen organischen Verbindungen (englisch: volatile organic compounds – VOC). Diese Gruppe umfasst die meisten aller im Innenraum anzutreffenden organischen Verbindungen, unabhängig von ihrer chemischen Natur. Eine Bewertung dieser Verbindungen in der Gesamtheit lag seit Mitte der 90er Jahre im Fokus der Betrachtung. Aus Raumessungen wusste man, dass es hauptsächlich die Verbindungen mit sechs bis sechzehn Kohlenstoffatomen sind, die im Innenraum anzutreffen sind. So lag es nahe, diese Verbindungsgruppe in ihrer Gesamtheit zu bestimmen und einer Bewertung zu unterziehen.

Die Basis hierfür lieferte ein im Jahr 1997 von der European Collaborative Action im Auftrag der Europäischen Kommission erstellter Bericht, der sogenannte ECA-Report Nr. 18 [1]. Dieser lieferte den ersten Ansatz zur Bewertung der Emission flüchtiger organischer Verbindungen aus Bauprodukten, damals zunächst Bodenbelägen. In Deutschland wurde im gleichen Jahr der Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) gegründet. Auf Anregung der ARGEBAU von den Gesundheitsministern der Länder gegründet war ein interdisziplinäres Gremium geschaffen worden, in dem auch die ARGEBAU und das Deutsche Institut für Bautechnik mitwirkten und dessen Geschäftsstelle im Umweltbundesamt angesiedelt wurde. Der AgBB begann nun, den ECA-Report Nr. 18 als Vorlage für ein generelles Bewertungsschema für Bauprodukte anzupassen und konnte schließlich 2002 den ersten Entwurf des heute viel diskutierten AgBB-Schemas [2] vorstellen. Nach einer zweijährigen Erprobungsphase und mehreren Industrieanhörungen wurde das AgBB-Schema (Abb. 2) schließlich 2004 offiziell veröffentlicht.

Dieses Schema ist nun in vielerlei Hinsicht als großer Fortschritt anzusehen. Wie erwähnt bewertet es erstmals eine Stoffgruppe in ihrer Summe (TVOC – total volatile organic compounds), was toxikologisch gesehen zwar angreifbar ist, da in der Regel nur Einzelstoffe methodisch zuverlässig bewertet werden können, was jedoch andererseits das einzig mögliche pragmatische Vorgehen zur Bewertung des von Bauprodukten emittierten Stoffgemisches ist, das letztendlich die Qualität der Innenraumluft bestimmt. Es war nicht leicht, diesen neuen Ansatz auch gemeinsam mit der herstellenden Industrie zu vereinbaren und bedurfte einiger Diskussionen.

Als zweite wesentliche Komponente des AgBB-Schemas ist aber zusätzlich auch eine einzelstoffbasierte Bewertung vorgesehen, das sogenannte NIK-Konzept. Mit der Bezeichnung „NIK“ für „niedrigste interessierende Konzentration“ wurde der international gebräuchliche Begriff der „lowest concentration of interest – LCI“, der im original ECA-Report Nr. 18 gebraucht wird, schlichtweg direkt ins deutsche übersetzt. Das AgBB-Schema enthält im Anhang NIK-Werte für zur Zeit ca. 175 Stoffe. Diese Werte sind aus Arbeitsplatzgrenzwerten in der Regel durch Division durch 100 abgeleitet. Die Konzentration der Stoffe mit NIK-Wert wird zur Auswertung durch den NIK-Wert dividiert, so dass sich daraus gewissermaßen ein stoffspezifischer Anteil an der Gesamtbewertung ergibt. Diese Anteile werden für alle Stoffe mit NIK-Wert addiert und ergeben in Ihrer Summe den Wert R, der kleiner als 1 sein muss. Auch die Ableitung der NIK-Werte sorgte von Beginn an für Diskussionen. Sie stellt ebenfalls einen Konsens dar, auf den sich alle Beteiligten einigen mussten.

Neben diesen wesentlichen Säulen des AgBB-Schemas erfolgt weiterhin eine Bewertung der Stoffe ohne NIKWert, eine Bewertung der schwerflüchtigen Stoffe mit mehr als 16 bis maximal 22 Kohlenstoffatomen und eine Bewertung der möglicherweise gefundenen cancerogenen Stoffe, die am Ende der Messdauer praktisch nicht mehr nachweisbar sein dürfen (< 1 μg/m³).