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Aus: Wohnung + Gesundheit 136, Herbst 2010, S. 27-29
Wohngesundheit aus baurechtlicher Sicht – Teil 1 (Wolfgang Misch) - Volltextversion
Bewertung von Bauprodukten und die Rolle des DIBt
Bauprodukte müssen bei ihrer Verwendung in Deutschland die Anforderungen der Landesbauordnungen erfüllen.
Innovative oder nicht genormte Bauprodukte bedürfen in der Regel einer allgemeinen bauaufsichtlichen
Zulassung. In Deutschland ist die einzige vom Gesetzgeber akzeptierte Zulassungsstelle für Bauprodukte und
Bauarten das „Deutsche Institut für Bautechnik“ DIBt. Jedes Jahr werden dort u.a. etwa 2.000 nationale Zulassungen
erteilt. Lange wurde von Baubiologen kritisiert, dass bei Zulassung von Baustoffen Gesundheits- und
Umweltschutzkriterien keine oder kaum eine Rolle spielen. Die letzten Jahre hat sich dies jedoch geändert und
auch im DIBt werden entsprechende Kriterien bei der Zulassung von Baustoffen mit herangezogen. Wolfgang
Misch, Leiter des Referates „Gesundheits- und Umweltschutz“ im DIBt und Autor dieses Beitrags beschreibt hier
das Thema „Wohngesundheit aus baurechtlicher Sicht“ im Allgemeinen und die Rolle des DIBt im Besonderen.
Bis in die 70er Jahre des vorigen
Jahrhunderts war die Innenraumlufthygiene
nicht Gegenstand wissenschaftlicher
Betrachtungen und
damit auch nicht Gegenstand politischer
Regulierungen. Bis zu dieser
Zeit wurde gemeinhin die Außenluft
als das größere hygienische Problem
gesehen, was sie wohl angesichts einer
zu dieser Zeit boomenden Industrie
und noch nicht weit entwickelter
Immissionsschutzstandards auch
war. Mit der dann einsetzenden Diskussion
um Formaldehyd fanden die
Probleme rund um die Innenraumluft
ihren Weg ins Bewusstsein der
Menschen (Abb. 1). Heute liegen
weitreichende Instrumentarien zur
Bewertung von Innenraumluftbelastungen
sowie im Innenraum verwendeter
Produkte vor.
Sanierungswellen als Auslöser
Nach dem Formaldehyd, das vorrangig
im Zusammenhang mit
Holzwerkstoffen (Spanplatten u.a.)
diskutiert wurde, was zur Entwicklung
des bis heute gültigen Emissionsstandards
E 1 führte, wurde
Deutschland in den 80er und 90er
Jahren durch zahlreiche Sanierungswellen
erschüttert, die von
massenhaft verbauten Produkten
hervorgerufen wurden, die sich als
gesundheitsschädlich herausgestellt
hatten.
Es folgte zunächst das Asbest, das
in leichtgebundener Form als Spritzasbest
aus Brandschutzgründen in
Gebäude eingebracht wurde, und
dann in den 80ern die massive Problematik
der Holzschutzmittel in
Innenräumen, hier stellvertretend zu
nennen das Pentachlorphenol (PCP).
Die 9Oer Jahre standen im Zeichen
der polychlorierten Biphenyle
(PCB), einer Verbindungsgruppe,
die als Transformatorenöl in Leuchtstofflampen,
dann jedoch auch als
Weichmacher in Fugendichtstoffen
sowie als Flammschutzmittel für bestimmte
Spezialprodukte eingesetzt
wurde.
Die „Konferenz der Bauminister der
Länder“ (ARGEBAU), die aufgrund
der Landesbauordnungen zuständig
waren, erarbeiteten in dieser Zeit detaillierte
Sanierungsrichtlinien.
Unter Beteiligung der Gesundheitsminister
der Länder und zuständigen
Bundesbehörden kam die hierfür
eigens eingerichtete Projektgruppe
Schadstoffe der ARGEBAU nämlich
jeweils zu der Schlussfolgerung,
dass die vorliegenden Schadstoffbelastungen
Gesundheitsgefahren
darstellen, die zu beseitigen waren,
sind doch nach §3 der Landesbauordnungen
Gebäude so zu errichten
und zu unterhalten, dass Leben und Lebensgrundlagen nicht gefährdet
werden. Die Asbest-Richtlinie, die
PCP-Richtlinie, die PCB-Richtlinie
und auch die PAK-Hinweise – hier
ging es um teerhaltige Parkettkleber
– sind bis heute gültig und werden
immer noch für Sanierungen dieser
Stoffgruppen herangezogen. Da es
sich vielfach um öffentliche Gebäude
handelte, verschlangen die Sanierungen
riesige Beträge öffentlicher
Mittel und tun dies bis heute, wenn
auch in nunmehr geringerem Umfang.
Vorbeugendes Handeln
Ende der 80er Jahre begann man
in der ARGEBAU sich bewusst zu
werden, dass solche Szenarien nur
durch eine vorbeugende Bewertung
von Bauprodukten und Bauarten zu
verhindern sei. Entsprechende Kapazitäten
wurden im Deutschen Institut
für Bautechnik (DIBt) geschaffen
und man begann, mit den Gesundheitsministern
der Länder und den
zuständigen Bundesbehörden und
Ministerien enger zusammenzuarbeiten.
Denn allen war bewusst, dass
nur eine interdisziplinäre Koordination
aller kompetenten Fachgebiete
zum Erfolg führen würde. So begannen
Ingenieure, Mediziner, Toxikologen,
Biologen, Chemiker, Analytiker,
Juristen, Lüftungstechniker und
Hygieniker eine nicht immer leichte
Zusammenarbeit, denn jeder hatte
natürlich seine eigene Sichtweise.
In der Folgezeit wurden Instrumentarien
entwickelt sowie zum Teil
auch regulativ umgesetzt. Natürlich
wirkte auch die betroffene Industrie
an dieser Entwicklung mit und
unterstützte die Entwicklung mit
einer Vielzahl von eigenen Untersuchungen
und Forschungsvorhaben
sowie Anregungen zur Optimierung
der Systeme.
Wo stehen wir heute?
Auch wenn die oben erwähnten Gebäudeschadstoffe
immer noch aktuell
und nach wie vor Gegenstand von
Sanierungen sind, so konzentriert
man sich heute doch vornehmlich
auf die Gruppe der flüchtigen organischen
Verbindungen (englisch: volatile
organic compounds – VOC).
Diese Gruppe umfasst die meisten
aller im Innenraum anzutreffenden
organischen Verbindungen, unabhängig
von ihrer chemischen Natur.
Eine Bewertung dieser Verbindungen
in der Gesamtheit lag seit
Mitte der 90er Jahre im Fokus der
Betrachtung. Aus Raumessungen
wusste man, dass es hauptsächlich
die Verbindungen mit sechs bis sechzehn
Kohlenstoffatomen sind, die im
Innenraum anzutreffen sind. So lag
es nahe, diese Verbindungsgruppe in
ihrer Gesamtheit zu bestimmen und
einer Bewertung zu unterziehen.
Die Basis hierfür lieferte ein im Jahr
1997 von der European Collaborative
Action im Auftrag der Europäischen
Kommission erstellter Bericht,
der sogenannte ECA-Report
Nr. 18 [1]. Dieser lieferte den ersten
Ansatz zur Bewertung der Emission
flüchtiger organischer Verbindungen
aus Bauprodukten, damals zunächst
Bodenbelägen. In Deutschland wurde
im gleichen Jahr der Ausschuss
zur gesundheitlichen Bewertung von
Bauprodukten (AgBB) gegründet.
Auf Anregung der ARGEBAU von den Gesundheitsministern der Länder
gegründet war ein interdisziplinäres
Gremium geschaffen worden,
in dem auch die ARGEBAU und das
Deutsche Institut für Bautechnik mitwirkten
und dessen Geschäftsstelle
im Umweltbundesamt angesiedelt
wurde. Der AgBB begann nun, den
ECA-Report Nr. 18 als Vorlage für
ein generelles Bewertungsschema
für Bauprodukte anzupassen und
konnte schließlich 2002 den ersten
Entwurf des heute viel diskutierten
AgBB-Schemas [2] vorstellen. Nach
einer zweijährigen Erprobungsphase
und mehreren Industrieanhörungen
wurde das AgBB-Schema (Abb. 2)
schließlich 2004 offiziell veröffentlicht.
Dieses Schema ist nun in vielerlei
Hinsicht als großer Fortschritt anzusehen.
Wie erwähnt bewertet es
erstmals eine Stoffgruppe in ihrer
Summe (TVOC – total volatile organic
compounds), was toxikologisch
gesehen zwar angreifbar ist, da in
der Regel nur Einzelstoffe methodisch
zuverlässig bewertet werden
können, was jedoch andererseits das
einzig mögliche pragmatische Vorgehen
zur Bewertung des von Bauprodukten
emittierten Stoffgemisches
ist, das letztendlich die Qualität der
Innenraumluft bestimmt. Es war
nicht leicht, diesen neuen Ansatz
auch gemeinsam mit der herstellenden
Industrie zu vereinbaren und bedurfte
einiger Diskussionen.
Als zweite wesentliche Komponente
des AgBB-Schemas ist aber
zusätzlich auch eine einzelstoffbasierte
Bewertung vorgesehen, das
sogenannte NIK-Konzept. Mit der
Bezeichnung „NIK“ für „niedrigste
interessierende Konzentration“ wurde
der international gebräuchliche
Begriff der „lowest concentration
of interest – LCI“, der im original
ECA-Report Nr. 18 gebraucht
wird, schlichtweg direkt ins deutsche
übersetzt. Das AgBB-Schema
enthält im Anhang NIK-Werte für
zur Zeit ca. 175 Stoffe. Diese Werte
sind aus Arbeitsplatzgrenzwerten
in der Regel durch Division durch
100 abgeleitet. Die Konzentration
der Stoffe mit NIK-Wert wird zur
Auswertung durch den NIK-Wert
dividiert, so dass sich daraus gewissermaßen
ein stoffspezifischer Anteil
an der Gesamtbewertung ergibt.
Diese Anteile werden für alle Stoffe
mit NIK-Wert addiert und ergeben in
Ihrer Summe den Wert R, der kleiner
als 1 sein muss. Auch die Ableitung
der NIK-Werte sorgte von Beginn an
für Diskussionen. Sie stellt ebenfalls
einen Konsens dar, auf den sich alle
Beteiligten einigen mussten.
Neben diesen wesentlichen Säulen
des AgBB-Schemas erfolgt weiterhin
eine Bewertung der Stoffe ohne NIKWert,
eine Bewertung der schwerflüchtigen
Stoffe mit mehr als 16 bis
maximal 22 Kohlenstoffatomen und
eine Bewertung der möglicherweise
gefundenen cancerogenen Stoffe,
die am Ende der Messdauer praktisch
nicht mehr nachweisbar sein
dürfen (< 1 μg/m³).  
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