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Aus: Wohnung und Gesundheit 116, Herbst 2005, S. 2
25 Grundregeln der Baubiologie – aktualisiert
Nach rund 25 Jahren war es an der Zeit, die vom IBN erstellten "25 Grundregeln der Baubiologie" an den aktuellen Wissensstand und die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Viele Gespräche mit Inhabern der "Baubiologischen Beratungsstellen IBN" und weiteren wichtigen Wegbegleitern des IBN führten letztendlich zu der Erkenntnis, dass die "alten" 25 Grundregeln im Wesentlichen auch heute noch auf der "Höhe der Zeit" sind und nur kleinere Änderungen sinnvoll seien.
25 Grundregeln
- Bauplatz ohne natürliche und künstliche Störungen
- Wohnhäuser abseits von Emissions- und Lärmquellen
- Dezentralisierte, lockere Bauweise in durchgrünten Siedlungen
- Wohnung und Siedlung individuell, naturverbunden, menschenwürdig und familiengerecht
- Keine sozialen Folgelasten verursachend
- Baustoffe natürlich und unverfälscht
- Natürliche Regulierung der Raumluftfeuchte unter Verwendung feuchteausgleichender Materialien
- Geringe und rasch abklingende Neubaufeuchte
- Ausgewogenes Maß von Wärmedämmung und Wärmespeicherung
- Optimale Oberflächen- und Raumlufttemperaturen
- Gute Luftqualität durch natürlichen Luftwechsel
- Strahlungswärme zur Beheizung
- Naturgemäße Licht-, Beleuchtungs- und Farbverhältnisse
- Das natürliche Strahlungsumfeld wenig verändernd
- Ohne Ausbreitung elektromagnetischer Felder und Funkwellen
- Verwendung von Baustoffen mit geringer Radioaktivität
- Orientierung des Schall- und Vibrationsschutzes am Menschen 19. Weitgehende Reduzierung von Pilzen, Bakterien,Staub und Allergenen
- Bestmögliche Trinkwasserqualität
- Zu keinen Umweltproblemen führend
- Minimierung des Energieverbrauchs unter weitgehender Nutzung regenerativer Energiequellen
- Baustoffe bevorzugt aus der Region, den Raubbau an knappen und risikoreichen Rohstoffen nicht fördernd
- Anwendung physiologischer und ergonomischer Erkenntnisse zur Raumgestaltung und Einrichtung
- Berücksichtigung harmonikaler Maße, Proportionen und Formen
Wesentliche Neuerungen
Regel 1: Die alte Formulierung "Bauplatz geologisch ungestört" beinhaltete keine Altlasten und auch keine natürlichen Störungen wie Radongasbelastung oder negativ zu bewertende Klimaeinflüsse. Regel 7: Die neue Formulierung ist gegenüber den alten Regeln 6 "Raumflächen diffusionsfähig und hygroskopisch" und 7 "Natürliche Regulierung der Raumluftfeuchte" allgemeinverständlicher.
Regel 11: Diese Regel ist vor allem deshalb wichtig, weil heutige Bauweisen i.d.R. so dicht sind, dass eine gute Luftqualität nur noch durch bewusstes und aktives Lüften oder geeignete Lüftungsanlagen gewährleistet werden kann.
Regel 14: Sie beinhaltet folgende bisherigen Regeln: 17 "Erhaltung des natürlichen luftelektrischen Feldes", 18 "Ohne Veränderung des natürlichen Magnetfeldes", 20 "Die lebenswichtige kosmisch-terrestrische Einstrahlung wenig verändernd".
Regel 15: Ergänzt wurde diese Formulierung durch "...und Funkwellen". Korrekt müsste es natürlich heißen "hochfrequente Wellen"; der Begriff "Funkwellen" ist jedoch verständlicher für Laien.
Regel 19: Auch diese Regel ist neu und hat sich aus dem "Standard der Baubiologischen Messtechnik SBM" heraus entwickelt.
Regel 20: Diese neue Regel ist erforderlich, da heute eine Vielzahl von Rohr- und Armaturenmaterialien zur Verfügung stehen und zudem Trinkwasser häufig nachbehandelt wird bzw. bereits die Wasserwerke nicht in einwandfreiem Zustand verlässt.
Regel 22: Der Anspruch nach "Minimierung des Energieverbrauchs" fehlte bisher. Die alte Forderung nach "weitgehender Nutzung der Sonnenenergie" wurde auf alle regenerativen Energien erweitert. Regel 23: Neu ist der Wunsch, Baustoffe bevorzugt aus der Region einzusetzen. Dieser Wunsch hat sowohl eine ökologische als auch eine kulturelle Komponente.
Die alte Regel 8 "Filterung und Neutralisierung von Schadstoffen der Luft" entfällt, da sie in einigen der neuen Regeln enthalten ist.
 
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