Deutsche Version I English Version I Version français I En Espanol I Japanese I Glossar I RSS-Feeds I Kontakt I Impressum

Institut für Baubiologie + Ökologie IBN

IBN-Webcode

Bitte geben Sie hier den fünfstelligen IBN-Webcode ein, um weitere Informationen aufzurufen:

Lebensbaum
Fernlehrgang

Förderung baubiologischer Weiterbildung

Für die baubiologischen Weiterbildungsangebote des IBN gibt es eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten, die einen Teil oder die kompletten Lehrgangskosten abdecken können. Die Förderungen variieren je nach Wohnsitz (Bundesland) und Lebensumständen der Antragssteller. Um Ihnen die wichtigsten derzeitigen bundesweiten und regionalen Fördermöglichkeit aufzuzeigen, haben wir für Sie diese Übersicht erstellt. Eine Garantie für eine Förderung können wir nicht übernehmen, zumal sich die Angebote laufend ändern und wir wenig Einfluss auf die Fördermodalitäten haben.

Um die Förderung zu erhalten, müssen die jeweiligen Richtlinien erfüllt werden, die erheblich differieren können. Auch wird meist ein Beratungsgespräch bei einer örtlichen Behörde vorausgesetzt, die Antragsteller und Weiterbildungsangebot prüfen. Bei Fragen und Problemen helfen wir gerne! Wichtig für Sie: Der Fernlehrgang Baubiologie ist von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht unter der ZFU-Nr.: 617083 geprüft und zugelassen. Eine von vielen Behörden verlangte Zertifizierung nach AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung) wird vom IBN derzeit durchgeführt, kann aber erst im Laufe des Jahres 2011 abgeschlossen werden. Auch dann kann keine Garantie für eine tatsächliche Förderung im Einzelfall übernommen werden.

Wenn die Teilnahme am Fernlehrgang Baubiologie eine Weiterbildungsmaßnahme im ausgeübten Beruf ist, können die Gebühren als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Über die steuerlichen Voraussetzungen sprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater oder dem für Sie zuständigen Finanzamt. Über die Berufsförderungsdienste der Bundeswehr können Wehrpflichtige und Längerdienende einen Nachlass oder eine Erstattung der Lehrgangsgebühr erhalten. Diese Förderungsmaßnahme kann auch Zivildienstleistenden vom Bundesamt für Zivildienst in Köln gewährt werden.


Bundesweit (Deutschland)

Portal zum Thema Weiterbildung bei der Bundesagentur für Arbeit:

www.arbeitsagentur.de/nn_501126/Navigation/zentral/Buerger/Weiterbildung/Weiterbildung-Nav.html

Bildungsgutscheine (Agenturen für Arbeit)

Die Zielgruppe sind Arbeitslose und Arbeitssuchende: Bitte erfragen Sie die Möglichkeit der Weiterbildung bei der Agentur für Arbeit Ihres Wohnorte. Die Ausgabe des Bildungsgutscheins erfolgt im Ermessen Ihrer Arbeitsagentur bzw. Ihres Beraters. Durch ein engagiertes Auftreten könnten schon oft Berater zur Gewährung einer Förderleistung überzeugt werden. (Förderung im „Einzelfall “)

Eine weitere Fördermöglichkeit bietet das bundesweite Förderprogramm „WeGebAU“. Hier sin die Zielgruppe vor allem Beschäftigte, die gering qualifiziert sind oder aber das 45. Lebensjahr vollendet haben, unterstützt. Auch hier werden meist Bildungsgutscheine ausgegeben. Die Förderung soll als Anschubfinanzierung für die Weiterbildung in kleineren und mittleren Unternehmen dienen. (Hinweis: Das Programm wird gerade überarbeitet. Aktuelle Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Arbeitsagentur)

Förderung: 25 – 80 %

Weitere Infos:
www.arbeitsagentur.de/nn_26396/zentraler-Content/A05-Berufl-Qualifizierung/A052-Arbeitnehmer/Allgemein/Bildungsgutschein.html
www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB6-Foerd-der-berufl-Weiterbildung-f-AN.pdf
Tel. und E-Mail: siehe örtliche Agentur für Arbeit

Bildungsprämie: Prämiengutschein und Weiterbildungssparen (Bundesministerium für Bildung und Forschung)

Das Programm Bildungsprämie besteht zur Zeit aus folgenden Komponenten: Weiterbildungssparen und dem Prämiengutschein.

Achtung: Die jetzige Förderperiode des Programms „Bildungsprämie“ endet am 30.11.2011. Über eine weitere Förderperiode ist noch nicht entschieden. Bitte beantragen Sie rechtzeitig Ihre Förderung!

Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn Sie erwerbstätig sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 Euro (oder 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Grundlage für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist ein Beratungsgespräch (eine Beratungsstelle finden Sie über die Bildungshotline – Tel. siehe unten)

Förderung noch bis zum 30.11.2011: 50 % der Lehrgangskosten, maximal jedoch bis zu 500 Euro.

Weitere Infos:
www.bildungspraemie.info/de/101.php
www.bildungspraemie.info/_media/BP_Flyer_01012010_BITV.pdf(Flyer)
Tel.: 0800-2623 000 (Bildungshotline)
E-Mail: bildungspraemie@dlr.d

Staatliche Hilfen bei Existenzgründungen

Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, erhalten zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit den sogenannten Gründungszuschuss. Wichtige Voraussetzungen: AGL I-Empfänger müssen bei Beginn der selbstständigen Tätigkeit noch einen Restanspruch von 90 Tagen auf das Arbeitslosengeld haben. Ein schlüssiges Unternehmenskonzept (Businessplan) muss einer fachkundigen Stelle zur Begutachtung vorgelegt werden. Der Gründungszuschuss wird zunächst für neun Monate in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes plus 300,00 € gewährt. Für weitere sechs Monate können 300,00 € pro Monat gewährt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten nachgewiesen werden können.

Auch bei ALG II-Empfängern ist eine Förderung möglich. Hier kann bei Vorlage eines überzeugenden Gründungsvorhabens ein Einstiegsgeld gemäß § 16b SGB II beantragt werden. Dieses setzt sich aus 50 Prozent der Regelleistung sowie Zuschlägen zusammen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, nach § 16c SGB II ein zinsloses Darlehen von bis zu 5.000,00 Euro z.B. für den Kauf von Betriebsausstattung, beispielsweise Messgeräte, zu beantragen. Auch dieser Zuschuss muss ausreichend begründet werden

Weitere Infos:
www.arbeitsagentur.de/nn_25356/zentraler-Content/A06-Schaffung/A065-Existenzgruender/Allgemein/Foerderung-der-Aufnahme-einer-selbststae.html
www.existenzgruender.de
Tel. und E-Mail: siehe örtliche Agentur für Arbeit


Bundesländer (Deutschland) Brandenburg Bildungsscheck: Förderung individueller Qualifizierung für Beschäftigte (Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie)

Einen Bildungsscheck können sozialversicherungspflichtig beschäftigte Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg erhalten. Sie dürfen allerdings nicht im öffentlichen Dienst angestellt sein, sich derzeit nicht in einer Ausbildung oder einem Studium befinden und in den vorangegangenen sechs Monaten vor Antragstellung an keiner betrieblich veranlassten Weiterbildung teilgenommen haben. Die Fördermittel werden durch die Landesagentur für Struktur und Arbeit Brandenburg GmbH (LASA) vergeben. Weitere Informationen finden Sie auf der LASA-Website. Die Eigenbeteiligung beträgt zwischen 10 und 30 Prozent.

Achtung: Die aktuelle Richtlinie zur Förderung gilt bis zum 30.08.2012. Das heißt, die Weiterbildung muss spätestens am 30.08.2012 beendet sein.

Förderung: max. bis zu 500 Euro

Weitere Infos:
www.lasa-brandenburg.de/Bildungsscheck.1184.0.html (LASA)

www.masf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.185138.de (Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie)

Tel.: 0331-6002 333

E-Mail: bildungsscheck@lasa-brandenburg.de

Hessen Qualifizierungsscheck Hessen (Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung)

Förderung nur für Beschäftigte in Betrieben bis 250 Beschäftigte (KMU), die keinen anerkannten berufl. Abschluss in ihrer Tätigkeit aufweisen können oder älter als 45 Jahre sind. Abwicklung und Verwaltung der Qualifizierungsschecks übernimmt die Einrichtung “Weiterbildung Hessen”.

Laufzeit des Förderprogramms bis 31.12.2013

Förderung: 50% der Weiterbildungskosten bis max. 500 Euro pro Person

Weitere Infos:
www.qualifizierungsschecks.de
Tel.: 069-5979966-0
E-Mail: info@qualifizierungsschecks.de

Niedersachsen IWiN - Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr)

Förderung für Beschäftigte in kleinen Betrieben (mit bis zu 250 Mitarbeitern) sowie Inhaber von Kleinstunternehmen. Beratung und Antragstellung erfolgt bei den regionalen Anlaufstellen (RAS) für ESF-geförderte Weiterbildung (z.B. Handwerkskammern)

Laufzeit des Förderprogramms bis voraussichtlich Anfang/Mitte 2013

Förderung: Über die Höhe entscheidet die Regionale Anlaufstelle (RAS)

Weitere Infos:
http://iwin-niedersachsen.de/content/blogsection/5/54/
http://iwin-niedersachsen.de/content/view/38/56/ (Download von Formularen)
www.hwk-oldenburg.de/index.php?id=561
Tel.: siehe örtliche RAS
E-Mail: info@mw.niedersachsen.de

Nordrhein-Westfalen Bildungsscheck NRW (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)

Das Landesprogramm richtet sich an Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben mit bis zu 250 Beschäftigten. Die Förderung ist sowohl individuell als auch betrieblich möglich. Unternehmen, Beschäftigte, Berufsrückkehrende u. auch Freiberufler, die einen Bildungsscheck beantragen möchten, sollten sich zunächst an ihre Beratungsstelle vor Ort wenden (sie URL unten)

Laufzeit des Förderprogramms: Den Bildungsscheck wird es auch nach 2011 geben. Bitte beachten Sie die Informationen auf der Website www.bildungsscheck.nrw.de

Förderung: 50% der Weiterbildungskosten, max. bis zu 500 Euro

Weitere Infos:
www.bildungsscheck.nrw.de
www.weiterbildungsberatung-nrw.de/
www.weiterbildungsberatung-nrw.de/buergerinnen-buerger/beratung/kartensuche.html?concern%5B%5D=34 (Beratungsstellensuche für Beschäftigte)
http://132.195.149.44/cgi-bin/komnet/asinfo.cgi?setcat=BQL/8&CALLERID=MAGS (Wichtige Infos sowie FAQ zum Bildungsscheck in der KomNet-Wissensdatenbank)
Tel.: 0180-3100118
E-Mail: info@mags.nrw.de

Rheinland-Pfalz QualiScheck (Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie)

Mit dem QualiScheck fördert die rheinland-pfälzische Landesregierung die berufliche Weiterbildung und unterstützt Personen über 45 Jahre bei der Finanzierung Ihrer beruflichen Qualifizierung.

Laufzeit des Förderprogramms: Es wird den QualiScheck auch 2012 geben. Wer die umsetzende Stelle (bisher RAT GmbH) in 2012 sein wird, ist noch nicht entschieden.

Förderung: 50% der Weiterbildungskosten, max. bis zu 500 Euro

Weitere Infos:
www.die-rat-gmbh.de/qualischeck.html
Tel.: 0800-5 888 432
E-Mail: info@qualischeck.rlp.de

Schleswig-Holstein Zukunftsprogramm Arbeit, Bereich A1 - Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein. Weiterbildung für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr).

Gefördert werden Beschäftige in Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern. Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein. Sie bescheidet die eingehenden Anträge, dort erhalten Sie Beratung sowie alle weiterführenden Informationen.

Wichtig: Förderung der IBN-Fernlehrgänge möglich, da es in Schleswig-Holstein keine vergleichbaren Weiterbildungsangebote gibt!

Laufzeit des Förderprogramms bis 31.12.2013.

Förderung: 45 % bis zu 100%

Weitere Infos:
www.ib-sh.de/zukunftsprogramm-arbeit/ (im Menü Aktion A1 wählen)
www.ib-sh.de/download-hinweise/?tictarget=fileadmin/ibank/Zukunftsprogramm/aktionen/a1/faq_a1.pdf(Fragen und Antworten)
www.ib-sh.de/download-hinweise/?tictarget=fileadmin/ibank/Zukunftsprogramm/aktionen/a1/flyer_a1.pdf (Flyer)
Tel.: 0431-9905 2222
E-Mail: foerderprogramme@ib-sh.de


Anerkennungen (Punktekonto) für Architekten und Ingenieure: Die baubiologischen Weiterbildungsangebote des IBN werden von vielen Architekten- und Ingenieurkammern im Rahmen der Fortbildungspflicht („Fortbildungspunkte“) Architekten und Ingenieure anerkannt.

Dies gilt vor allem für die Ausbildung zum „Gebäude- und Energieberater IBN“, kann aber auch andere Lehrgänge sowie IBN-Tagungen und –workshops betreffen. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Kammer. Bei weiteren Fragen und Problem helfen wir gerne!


Wichtige Links zu Fördermöglichkeiten:

Unser Tipp zur umfassenden Recherche: Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Recherche nach passenden Förderangeboten www.foerderdatenbank.de/

Immer noch aktuell: „Weiterbildung finanzieren: Die wichtigsten Förderungen auf einen Blick“. Kostenlose Broschüre der Stiftung Warentest mit vielen Fördertipps als Pdf-Download www.test.de/themen/bildung-soziales/infodok/Weiterbildung-Kompakt-Leitfaden-Weiterbildung-finanzieren-1740203-2740203/

Stand: September 2011

Diese Informationen können Sie sich hier als PDF herunterladen.